In knappen Worten:Nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg sind wippende Dielen in Altbauten typisch. Das bedeutet, dass diese nur im Ausnahmefall einen Mangel der Mietsache darstellen können. Amtsgericht Charlottenburg vom 19.06.2009, 206 C 317/07 Blog abonnieren (RSS) jetzt auch auf Twitter Jetzt “Fan” auf Facebook werden URL des Beitrages: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=1465 Lesezeichen setzen:
...» Vollständiger Artikel