In knappen Worten:Die Sonderzuständigkeit der Bezirksregierung Münster für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts in Nordrhein-Westfalen ist rückwirkend seit dem 01.01.2008 rechtswirksam. Das jedenfalls entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines behinderten Mannes aus Nachrodt-Wiblingwerde,
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