In knappen Worten:Ein Anspruch aus einer Reiserücktrittskostenversicherung kann auch dann begründet sein, wenn dem Versicherten, der bereits unter Rückenschmerzen leidet, erst nach Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden muss und er die Reise deshalb absagen muss. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil vom 22. Januar 2010 entschieden.
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