In knappen Worten:Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer beschäftigt auch nach der Erbschaftsteuerreform weiter die Gerichte. Im Dezember letzten Jahres wurden beim Bundesverfassungsgericht drei neue Verfassungsbeschwerden gegen das neue Erbschaftsteuergesetz eingereicht (1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09). Darin wird geltend gemacht,
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