OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws 371/10 §§ 23; 27; 263 Abs. 1 StGB Das OLG Oldenbrug hat entschieden, dass eine Betrugsstraftat vorliegt, wenn - wie vorliegend in der Weihnachtszeit 2006 in mindestens 785.000 Fällen geschehen - durch sogenanntes “Anpingen”, also kurzzeitiges Anwählen einer Telefonnummer, durch das höchstens ein einmaliges Klingeln verursacht wird,
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