In knappen Worten: Straffreiheit im Wege der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO Keinem Steuerpflichtigen wird die in den letzten Tagen entstandene mediale Diskussion um den durch die Bundesregierung geplanten Kauf eines Datenträgers, auf dem laut Auskunft der Beteiligten Daten von rund 1.500 Kunden einer Schweizer Bank gespeichert sein sollen, entgangen sein. Von welcher Bank die Kontoinformationen stammen,
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