In knappen Worten:Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie, die nicht im Gebiet des Mitgliedstaats, dem das Besteuerungsrecht obliegt, belegen ist. Degressive Abschreibung bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer Immobilie, die nicht im Gebiet des Mitgliedstaats, dem das Besteuerungsrecht obliegt, belegen ist. Mit Urteil vom 15.10.2009 (Az.:
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