In knappen Worten:Der Europäische Gerichtshof hau in seinem Urteil vom 9.3.2010 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Submit&numaff=C-518/07 die Stellung die betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz deutlich gestärkt. Das Gericht betont, die Beauftragten müssten "jeglicher äußeren Einflussnahme entzogen sein",
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