In knappen Worten:OLG MÜnchen, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08 §§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB Das OLG München hat entschieden, dass die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung, die Videofilmproduktion eines Dritten stelle eine (teilweise) Kopie einer eigenen Produktion dar, einen schadensersatzpflichtigen Eingriff wegen Kreditgefährdung darstellen kann.
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