In knappen Worten:Nach Auffassung des OLG Köln ( Urteil vom 18.12.2009 – 6 U 60/09 ) wirbt ein Kabelbetreiber irreführend durch die Übernahme von Testergebnissen, der nur in einigen Ballungsgebieten vertretene Kabelbetreiber damit wirbt, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne. Nach der Logik der Kölner Richter liegt die irreführende Werbung darin,
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