In knappen Worten:OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09 §§ 823 Abs. 1 , 1004 BGB analog Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern “nur” deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin - eine Ärztin - behauptet hatte,
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