In knappen Worten:1. Gewerbliche Promotionsberatung kann zum Ausschluss vom Promotionsverfahren führen Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 2 KN 906/06) verkündet, dass die Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsberatung von der Promotionsordnung ausgeschlossen werden darf. Die “Beratung” bestand darin, dass für eine Zahlung von ca. 20.000
...» Vollständiger Artikel