In knappen Worten:Nach 2. Lesung am 09.03.2010 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Empfehlung des Fachausschusses beschlossen. Damit ist u.a. der § 31a "Unerlaubte Zuweisungen gegen Entgelt" angenommen.
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