EuGH, Urteil vom 08.09.2010, C-316/07 , C-358/07 bis C-360/07 , C-409/07 und C-410/07 Der EuGH hat heute per Pressemitteilung verkündet, dass das in Deutschland geltende Glücksspielverbot gegen geltendes EU-Recht verstößt. Das Ziel der Bekämpfung von Gefahren, die aus dem Glücksspiel resultieren, werde nicht “in kohärenter und systematischer Weise” verfolgt.
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