In knappen Worten:Man sollte es mittlerweile kaum (noch) für möglich halten, aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte jüngst tatsächlich (Beschluss vom 27.01.2010 - Az: 3 TaBV 31/09 ) hierüber zu entschieden: Ein Betriebsrat kann zur Ausübung seiner Aufgaben vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör verlangen,
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