In knappen Worten:Die behördliche Anordnung an einen Bäckereibetrieb, in der Nachtzeit gewisse Lärmpegel nicht zu überschreiten, ist rechtmäßig. Dies ergibt sich aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Antragstellerin ist Inhaberin einer Bäckerei in Sinzig-Bad Bodendorf. Nachdem sich Nachbarn über Lärmbelästigungen durch den Bäckereibetrieb während der Nachtzeit beschwert hatten,
...» Vollständiger Artikel