In knappen Worten:Kündigung zum nächst zulässigen Termin – weshalb! - Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt - Sowohl Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber fragen sich, weshalb häufig vorgeschlagen wird, bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung , hilfsweise zum nächst zulässigen oder nächst möglichen Termin zu kündigen. Häufig wird die Ansicht vertreten, dass sich die Kündigungsfristen doch eindeutig aus dem Gesetz ergeben.
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