In knappen Worten:Es stand mal wieder eine Recherche zum KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künsten und der Photographie – beknackter Name, ich weiss) an. Trotz des wenig erklärenden Namens ist dies ein sehr wichtiges Gesetz, behandelt es doch in § 22 KUG das Recht am eigenen Bild und § 23 KUG die dazu bestehenden Einschränkungen (auf juristisch “Schranken”).
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