In knappen Worten:Hin und wieder schimpfe ich über Staatsanwaltschaften. Heute habe ich mich aber über die hiesige gefreut. Mein Mandant wurde von einem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt, nachdem der Sitzungsvertreter der StA eine Verurteulung ohne Bewährung beantragt hatte. Wir haben Berufung eingelegt.
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