In knappen Worten:EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27.01.2010, Az. E-4/09 Art. 2 Nr. 12 EU-RL 2002/92 Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass eine Website als “dauerhafter Datenträger” angesehen werden kann, wenn der Verbraucher die dort enthaltenen Informationen so zu speichern, dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange,
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