In knappen Worten:Das Amtsgericht Brühl hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem es darum ging, daß ein Nachbar an seinem Balkon eine Kameraatrappe (die Frage, ob es sich um eine Attrappe handelte, war zu Beginn des Prozesses noch streitig) angebracht hatte, die auf seinen Kfz-Stellplatz vor dem Haus gerichtet war, da das Fahrzeug mehrfach von Unbekannten beschädigt wurde.
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