In knappen Worten:Um ein Einigungsstelle anrufen zu können, muss eine Nicht-Einigung vorliegen. Aber ist immer auch ein Scheitern von Verhandlungen erforderlich und wer erklärt das Scheitern? Immer wieder kommt es vor, dass die vom BR gewünschten Verhandlungen entweder nicht geführt oder derart in die Länge gezogen werden, dass eine solche Regelung nicht bzw. nicht rechtzeitig zu Stande kommt.
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