In knappen Worten:Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.02.2010 ein wichtige Entscheidung zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen (BVerfG, 1 BvR 369/04 vom 4.2.2010) verkündet, in der es um ausländerfeindliche Pöbelei dreier Deutschtümler ging, die in drei Instanzen als Volksverhetzung beurteilt wurde. Das Gericht hat die Verurteilung aufgehoben und zurück ans Eingangsgericht verwiesen.
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