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BPatG: CHOCOLATERIA nicht als Marke eintragungsfähig

URL: http://sewoma.de/berlinblawg/chocolateria/
Blog: BERLIN BLAWG
Datum: 10-Mar-10
Gelesen: 10

Themen: Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht


In knappen Worten:
Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 18.2.2010 – 25 W (pat) 70/09 – entschieden, dass die Wortmarke CHOCOLATERIA für die Waren " Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren " mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig ist. Der Verkehr werde die Begriffe nur als allgemeinen Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal verstehen, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden. ...» Vollständiger Artikel


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