In knappen Worten:Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 18.2.2010 – 25 W (pat) 70/09 – entschieden, dass die Wortmarke CHOCOLATERIA für die Waren " Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren " mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig ist. Der Verkehr werde die Begriffe nur als allgemeinen Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal verstehen, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden.
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