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Zu spät ist zu spät

URL: http://www.stuttgart-inkasso.de/2012/01/27/zu-spat-ist-zu-spat/
Blog: Stuttgart Inkasso
Datum: 27-Jan-12
Gelesen: 41

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Wenn man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt sollte man sich wenigstens die Mühe machen, den Brief zu öffnen und zu schauen, ob die Forderung die dort geltend gemacht wird überhaupt besteht. Viele tun das nicht. Wenn man sich diese Mühe schon nicht macht, sollte man allerspätestens bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids mal nach dem Rechten sehen. Das Problem ist dann jedoch, dass der Gläubiger bereits einen ...» Vollständiger Artikel



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