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Zitat – BGH: öffentlich-rechtlicher Wasserversorger = Unternehmen i.S.v. § 59 I GWB

URL: http://kartellblog.de/2012/01/30/zitat-bgh-oeffentlich-rechtlicher-wasserversorger-unternehmen-i-s-v-59-abs-1-gwb/
Blog: Kartellblog.
Datum: 31-Jan-12
Gelesen: 46

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Danach ist ein Wasserversorger, auch wenn er in Bezug zu seinen Abnehmern in den Formen des öffentlichen Rechts tätig ist, Unternehmen im Sinne des  § 59 Abs. 1 GWB . Mit dieser Norm soll sichergestellt werden, dass sich die Kartellbehörden ausreichende Informationen beschaffen können, um ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dazu kommt es im vorliegenden Zusammenhang darauf an, dass die Behörden Aufschluss ...» Vollständiger Artikel



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