Winterdienst = Werkvertrag
URL: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3229
Blog: RECHTaktuell
Datum: 09-Jan-12
Gelesen: 52
Themen: Mietrecht
In knappen Worten:
Der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag kann im Einzelfall entscheidend sein. So auch beim Winterdienstvertrag, der häufig Stein des Anstoßes ist, da die damit beauftragen Firmen bei heftigen und lang anhaltenden Schneefällen häufig mit ihrer Leistung überfordert sind. Nach Ansicht des Amtsgerichts Spandau ist der Winterdienstvertrag (mit der h.A.) ein Werkvertrag. Dies hätte zur Folge,
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