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Weitere militärische Nutzung eines Übungsgeländes

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Blog: Rechtslupe
Datum: 31-Jan-12
Gelesen: 39

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
Das militärische Übungsgelände “Nordhorn Range” darf nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg weiterhin militärisch genutzt werden. Bei dem Übungsplatz “Nordhorn Range” handelt es sich um einen Luft-Boden-Schießplatz in der Nähe von Nordhorn, der 2001 von der britischen Royal Air Force an die Bundeswehr übergeben wurde. Die Nutzung wurde nach der Übergabe von der Bundeswehr im ...» Vollständiger Artikel



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