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Weigerung schlechteren Arbeitsvertrag zu unterschreiben rechtfertigt keine Sperrzeit

URL: http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/weigerung-schlechteren-arbeitsvertrag-zu-unterschreiben-rechtfertigt-keine-sperrzeit/
Blog: anwalt-kiel.com
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Das Sozialgericht Heilbronn – S 7 AL 4100/08 – hat entschieden, dass wenn sich ein mündlich eingestellter Arbeitnehmer weigert einen abweichenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben hierauf keine Sperrzeit gestützt werden kann. Es gäbe keine Pflicht des Arbeitnehmers einen schlechteren Arbeitsvertrag zu unterschrieben und demnach läge auch kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, ...» Vollständiger Artikel



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