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VG Düsseldorf: DeNIC ist nicht verpflichtet, Domains rechtswidriger Glücksspielanbieter zu löschen

URL: http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/778-VG-Duesseldorf-DeNIC-ist-nicht-verpflichtet,-Domains-rechtswidriger-Gluecksspielanbieter-zu-loeschen.html
Blog: Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
Datum: 20-Jan-12
Gelesen: 41

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
VG Düsseldorf Urteil vom 29.11.2011 27 K 458/10 GlüstV § 9 Abs 1 TMG § 8 TMG § 10 Das VG Düsseldorf hat zur Recht entschieden, dass die DeNIC nicht verpflichtet ist, Domains rechtswidriger Glücksspielanbieter zu löschen. ...» Vollständiger Artikel



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