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Vertriebsverbot bei nicht genehmigten Fahrzeugteilen für PKW, Fahrräder etc.

URL: http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5430
Blog: IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 41

In knappen Worten:
Vielen Online-Händlern ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot - selbst dann, wenn in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen wird, ...» Vollständiger Artikel



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