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Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 05-Feb-12
Gelesen: 41

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Das Verwaltungsgericht Köln (10 L 488/11) hat sich mit einer schulischen Ordnungsmaßnahme im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes beschäftigt, die in Folge eines (massiven) Facebook -Mobbings verhängt wurde. Der betreffende Schüler wurde in eine Parallelklasse versetzt – seine Verteidigungsstrategie, nachdem er sich bei dem Opfer entschuldigt hatte, basierte im wesentlichen darauf, zu erklären, er wäre ohne aktives ...» Vollständiger Artikel



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