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Vermietung an einen Verein

URL: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3242
Blog: RECHTaktuell
Datum: 16-Jan-12
Gelesen: 40

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Bei der Vermietung von Räumen an einen (gemeinnützigen) Verein handelt es sich nicht um ein Wohnraummietverhältnis. Der Verein selbst kann nicht wohnen. Dies meint auch das Landgericht Berlin. Das bedeutet, dass dem Verein nicht die Privilegien des Wohnraummietrechts zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere bei einer Kündigung. Während ein Wohnraummieter im Regelfall nur dann mit einer Kündigung rechnen müssen, ...» Vollständiger Artikel



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