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Verlegung von Telefonleitungen beim Kölner U-Bahn-Bau

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Blog: Rechtslupe
Datum: 17-Jan-12
Gelesen: 48

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Die Kosten für eine Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Rahmen des Kölner U-Bahn-Projekts „Nord-Süd-Stadtbahnlinie“ in Köln hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln nicht das Telekommunikationsunternehmen zu tragen, sondern die Bauherrin. Die Stadt Köln übertrug unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen die Bauherreneigenschaft für das U-Bahn-Projekt auf eine ihrer kommunalen Eigengesellschaften. ...» Vollständiger Artikel



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