Urheberrechtlicher Schutz für Karl-Valentin-Zitat
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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 17-Jan-12
Gelesen: 43
Themen: Gesellschaftsrecht
In knappen Worten:
Ein durch “bayrische Wortakrobatik” gekennzeichnetes Zitat (hier: Von Karl Valentin) unterliegt urheberrechtlichem Schutz, so das LG München I ( 7 O 8226/11 ). In der Sache ist das wenig überraschend, gleichwohl muss immer wieder festgestellt werden, dass ein urheberrechtlicher Schutz von Laien verneint wird, weil diese nach eigener Wahrnehmung meinen, dass etwas schon gar nicht schutzwürdig sei.
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