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Umsatzsteuer beim Partyservice

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/ZGmYPdzJ6gQ/umsatzsteuer-beim-partyservice-337680
Blog: Rechtslupe
Datum: 26-Jan-12
Gelesen: 43

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die in der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz von derzeit 19% unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist ...» Vollständiger Artikel



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