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Teilungserklärung und die Ermächtigung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten

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Blog: Rechtslupe
Datum: 18-Jan-12
Gelesen: 36

Themen: Mietrecht

In knappen Worten:
Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. Sondernutzungsrechte sind dadurch gekennzeichnet, ...» Vollständiger Artikel



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