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Taschengeld und die Berechnung von BAföG

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Blog: Rechtslupe
Datum: 30-Jan-12
Gelesen: 45

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Als Einkommen im Sinne von § 21 Abs. 1 BAföG zählt auch das Taschengeld, das einem Freiwilligen nach dem “weltwärts”-Programm gewährt wird. Mit dieser Begründung verneinte jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Anspruch eines Klägers, der die Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Monat September 2010 und den Zeitraum Oktober 2010 bis Juli 2011 ohne Anrechnung von Einkommen des Bruders bei der Ermittlung ...» Vollständiger Artikel



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