JuraFeedde βeta

Studium nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/o-UZSaYOlzk/studium-nach-erfolgloser-vierjaehriger-erstausbildung-338227
Blog: Rechtslupe
Datum: 11-Feb-12
Gelesen: 41

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2011 sind Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen. Diese Grundsätze gelten nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münsters erst recht in einem Streitfall, in dem der Kläger nach erfolglos abgeschlossener vierjähriger Erstausbildung ein ...» Vollständiger Artikel



Andere Beiträge:

Paradiesische Zustände
Gerade eben telefonierten wir mit einem Amtsgericht in der thüringischen Provinz, da wir vor rund fünf...

Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 2 TVöD
Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche am Ende des Urlaubsjahres bzw. spätestens mit Ablauf des 31...

Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufälliger Natur!
seit ein paar Stunden steht die Skulptur auf meinem Stehpult und macht mich nachdenklich. Es gibt Menschen...

OVG Berlin-Brandenburg: Auskunftsanspruch gegen Flughafen Berlin
Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH...

Achtung bei Verwendung des Zusatzes des Disclaimers „keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“
Viele Unternehmen teilen auf ihrer Webseite, z.B. im Rahmen ihres Impressums oder unter den AGB, mit...

EuGH: Vertragsverletzung Zyperns wegen intransparenter Genehmigungsverfahren für Basisstationen
Mit Urteil vom 26.04.2012, C-125/09, Kommission / Zypern , hat der EuGH eine Vertragsverletzung Zyperns...



Arbeitsrecht blogs Ausländerrecht blogs Familienrecht blogs Verkehrsrecht blogs Mietrecht blogs Gesellschaftsrecht blogs Steuerrecht blogs Strafrecht blogs
Top JuraBlogs Anwälte Jura Apps Ich schreibe wie... Impressum Archive
Research supported by Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm - Gesellschaftsrecht Anwalt Stuttgart