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Streitwert für einen Freistellungsbescheid

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/_bvzuds6iuY/streitwert-fuer-einen-freistellungsbescheid-338236
Blog: Rechtslupe
Datum: 10-Feb-12
Gelesen: 38

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Für Klagen auf Erteilung eines Spendenbescheides ist der Streitwert mit dem zu erwartenden durchschnittlichen Spendenaufkommen des Klägers anzusetzen. In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen ( § 52 Abs. 1 GKG ). Betrifft der Antrag des Klägers ...» Vollständiger Artikel



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