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Sondereigentumsfähigkeit von Heizungen etc.

URL: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3239
Blog: RECHTaktuell
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 43

Themen: Mietrecht

In knappen Worten:
Heizkörpern, Thermostaten und Anschlussleitungen können zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehören, wenn dies in der Teilungserklärung angeordnet ist. Dies hat der BGH entschieden. Keine Stellung genommen hat der BGH leider zur streitigen Frage, ob und in welchen Fällen es sich bei Heizungen und Zubehör zwingend um Gemeinschafteigentum handelt. ...» Vollständiger Artikel



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