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Sind Internet-Geschicklichkeitsspiele mit Teilnahmeentgelt über 50 Cent rechtswidrig?

URL: http://blog.beck.de/2012/02/01/sind-internet-geschicklichkeitsspiele-mit-teilnahmeentgelt-ueber-50-cent-rechtswidrig
Blog: beck-blog
Datum: 01-Feb-12
Gelesen: 44

In knappen Worten:
Diese Frage hat immerhin das VG Münster im Beschluss vom 14.06.2010 bejaht. Folgte man dieser Rechtsansicht, so wären die praktischen Konsequenzen erheblich, dass sich die meisten Quiz-Gewinnspiele oder sonstigen Geschicklichkeitsspiele nur schwer finanzieren ließen. Allerdings scheint der Wortlaut des § 8a Abs. 1 S. 6 1. Hs RStV dem VG Münster zunächst Recht zu geben.  Denn danach ...» Vollständiger Artikel



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