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Schwimmende Häuser sind keine Gebäude

URL: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=3263
Blog: RECHTaktuell
Datum: 03-Feb-12
Gelesen: 34

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Jedenfalls vor dem Finanzamt. Der BFH hat entschieden, dass eine “schwimmende Anlage” bewertungsrechtlich kein Gebäude sei. Damit sei keine Grundsteuer festzusetzen. Dies betraf ein Konferenzzentrum im Hamburger Hafen, bestehend aus einem Pfahlbau und drei Schwimmkörpern. Diese sind nicht als Gebäude einzuordnen. Leider sind die Möglichkeiten “schwimmen” zu bauen begrenzt. Anderenfalls böten sich interessante Möglichkeiten ...» Vollständiger Artikel



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