Schwimmen (lassen) in der Elbe – eine das Leben gefährdende Behandlung?
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Datum: 13-Jan-12
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Themen: Strafrecht
In knappen Worten:
Die Angeklagten zwangen “ an einem Septemberabend den mit Jeans, Pullover und Schuhen bekleideten 21jährigen Geschädigten in die Elbe zu steigen und sich stromabwärts treiben zu lassen. Der Geschädigte war ein guter Schwimmer, ortskundig und trotz der vorhandenen Dunkelheit räumlich orientiert. Nach etwa 700 m vermochte er an einem Buhnenkopf aus dem Wasser zu steigen und zeitnah ärztliche Hilfe zu erlangen. ...» Vollständiger Artikel
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