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Prozesskosten: Wer zahlt sinnlose Reisekosten bei kurzfristiger Terminabsage?

URL: http://www.rechthaber.com/prozesskosten-wer-zahlt-sinnlose-anreisekosten-bei-kurzfristiger-absage-des-termins/
Blog: Rechthaber
Datum: 30-Jan-12
Gelesen: 45

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
Der Sachverhalt ist schnell skizziert: Ein Anwalt muss einen Termin an einem auswärtigen Gericht wahrnehmen und steigt frühmorgens in den Zug. Auf halber Strecke ruft ihn sein Sekretariat an und teilt mit, das Gericht habe den Verhandlungstermin abgesagt, weil der Richter erkrankt sei. Aus diesem Grund entstehen vergebliche Reisekosten. Wer zahlt das ICE-Ticket? Die Staatskasse, der Gegner oder gar der eigene Mandant ...» Vollständiger Artikel



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