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Oma ist nicht beteiligt und betroffen

URL: http://blog.beck.de/2012/01/18/oma-ist-nicht-beteiligt-und-betroffen
Blog: beck-blog
Datum: 18-Jan-12
Gelesen: 40

In knappen Worten:
Der alleinsorgeberechtigten Mutter (Vater unbekannt) drohte der Entzug der elterlichen Sorge ( §§ 1666 , 1666 a BGB ). Sie schlug vor, wenn denn diese Maßnahme unbedingt sein müsse, dann wenigstens ihre Mutter zum Vormund des Kindes zu bestimmen. Oma beantragte Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren. Abgelehnt. ...» Vollständiger Artikel



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