OLG Stuttgart: Die für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmte E-Mail darf nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden - soweit das öffentliche Informationsinteresse nicht überwiegt
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Datum: 07-Jan-12
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Themen: Strafrecht
In knappen Worten:
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10 - nicht rechtskräftig § 823 BGB , § 1004 BGB Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmten E-Mail auf einer Website grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders verstößt, ...» Vollständiger Artikel
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