JuraFeedde βeta

OLG Köln: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "DAS GESUNDE PLUS“ und „GESUNDHEIT PLUS+“

URL: http://www.dr-bahr.com/news/keine-verwechslungsgefahr-zwischen-das-gesunde-plus-und-gesundheit-plus.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 05-Feb-12
Gelesen: 38

In knappen Worten:
Zwischen den Wortfolgen "DAS GESUNDE PLUS" und "GESUNDHEIT PLUS+" besteht keine Verwechslungsgefahr, da der durchschnittliche, verständige Verbraucher in der Lage ist, ein Warenverkaufsangebot von einer bestimmten Warenmarke zu.. ...» Vollständiger Artikel



Andere Beiträge:

Verteidiger geht auf Distanz – Revision unzulässig
Wieder hat der BGH entschieden, dass es zur Zulässigkeit einer Revision gegen ein Strafurteil nicht...

Einkommensteuertarif und bestandskräftig abgelehnte Kindergeldansprüche
Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist bei der Prüfung der Frage, ob der Abzug der Kinderfreibeträge für...

4A_554/2011: Recht auf Sonderprüfung nicht unter Umgehung der GV (amtl. Publ.)
Nach OR 697a hat jeder Aktionär das Recht, der GV eine Sonderprüfung vorzuschlagen. Er muss aber vorher...

BGH: Herausforderungsfälle – Polizeiliche Verfolgungsfahrt
Eine kürzlich ergangene Entscheidung des BGH (Urteil vom 31.01.2012 – VI ZR 43/11 ) hat sich u.a. mit...

OLG Köln: Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners
Das OLG Köln hat in einer ganz aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.05.2012, Az: 6 U 239/11) eine generelle...

Sind Sie auf die Button-Lösung eingestellt?
Im März 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber für den E-Commerce die „Button“-Lösung verabschiedet...



Arbeitsrecht blogs Ausländerrecht blogs Familienrecht blogs Verkehrsrecht blogs Mietrecht blogs Gesellschaftsrecht blogs Steuerrecht blogs Strafrecht blogs
Top JuraBlogs Anwälte Jura Apps Ich schreibe wie... Impressum Archive
Research supported by Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm - Rechtsanwalt Stuttgart