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OLG Köln: Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholung

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Blog: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 25-Jan-12
Gelesen: 38

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11 § 14 UWG Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. ...» Vollständiger Artikel



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