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OLG Hamm: Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

URL: http://www.damm-legal.de/olg-hamm-die-verwendung-einer-veralteten-widerrufsbelehrung-ist-wettbewerbswidrig
Blog: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 23-Jan-12
Gelesen: 37

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2011, Az. I- 4 U 99/11 § 8 UWG , § 12 Abs. 2 UWG , § 3 UWG , § 4 Nr. 11 UWG ; § 312 g BGB ; Art. 246 § 1, § 2 , § 3 EGBGB Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung im Internet, die noch auf Vorschriften der BGB-InfoV hinweist, wettbewerbswidrig und nicht als Bagatelle zu beurteilen ist. Der Verweis auf die einschlägigen Vorschriften, ...» Vollständiger Artikel



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